1. Cursos beca MEC 2011

Los cursos beca MEC ofrecidos en la pagina web www.easy-idiomas.com están dirigidos a solicitantes del programa "Ayudas para cursos de lengua inglesa durante el verano destinada a jóvenes de entre 16 y 30 años" del Ministerio de Educación.

1.1. Una vez recibida la inscripción comenzará el tramite de la reserva del curso de idiomas y alojamiento solicitado. Recibirás una confirmación de reserva/factura en detalle via email que indica la cuenta bancaria donde ingresar un depósito de 200,- Euros en 7 días. La cantidad restante, menos el depósito ya abonado, se efectúa 4 semanas antes de la fecha de inicio del curso. 

1.2. Si no te conceden la beca MEC 2011 finalmente por cualquier causa te devolvemos el depósito al 100% al presentar tu documento de denegación que te enviará el Ministerio. El estudiante tendrá que enviar un email a info@easy-idiomas.com con la prueba de denegación de la beca MEC y un numero de cuenta bancaria donde reembolsar el depósito.

1.3. El depósito únicamente será devuelto si el estudiante cancela su curso porque no le ha dado finalmente la beca. Aparte de este, toda cancelación se corresponde con la pérdida del depósito de 200,- euros ingresado. Cuando regresa un estudiante a España de forma anticipada por cualquier motivo, incluso con la autorización de sus padres o tutores, se considerará abandono del programa y el estudiante perderá el importe total ingresado por el curso.

2. Pago

2.1. Al momento de recibir la confirmación/factura deberás abonar un anticipo en 7 días que cantidad está indicado en la confirmación/factura. El anticipo se compone de 15% del importe total de la factura, pero un máximo de 250 Euro. La cantidad restante (importe total menos anticipo) deberá ser cubierta 30 días antes del inicio del curso, sin requerimiento reiterado. La forma de pago se realizará via transferencia bancaria.

2.2. Si no podrámos confirmar tu inscripción o no aceptarás la oferta alternativa te devolveremos lo más antes posible el anticipo efectuado.

2.3. En caso de impago del anticipo y/o del importe total de la factura su reserva puede ser anulada por easy idiomas.

3. Cancelaciones, cambios en la reserva

3.1. Cancelación
La cancelación debe ser realizado por escrito, vía e-mail o mandando el formulario de inscripción vía fax, indicando el número de la reserva. En caso de anulación deberás devolver los documentos de viaje, si no te facturaremos el importe total de la factura. Además se cobrarán los siguientes gastos de anulación, por persona y tanto por ciento del importe total de la factura.

  • hasta 30 días antes de tu salida 15 %
  • de 29 días a 22 días antes de tu salida 20 %
  • de 21 días a 15 días antes de tu salida 30 %
  • de 14 a 7 días antes de tu salida 55 %
  • de 6 días antes de tu salida 65%
  • el día de tu salida o incomparecencia 75%

3.2. Cambios en la reserva

Te rogamos consultarnos cambios en la reserva después de recibir la confirmación/factura indicando el número de la factura.

Para cada cambio en la reserva después de la inscripción acerca de las fechas de viaje, destino, alojamiento, traslado aeropuerto te facturaremos un suplemento de 28,- EUR por persona antes de tu viaje.

4. Días festivos

No hay clases los días festivos oficiales. Si las clases perdidas no son compensadas por nuestras easy escuelas asociadas, no se deriva ningún tipo de reembolso.

5. Abschluss des Reisevertrages

5.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Internetportals www.easy-sprachreisen.de bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

5.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich -ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

5.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

5.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

5.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

6. Leistungen, Preise

6.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Internetseite, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

6.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

6.3. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

6.4. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in der gebuchten Kategorie der Schulresidenz, des Schulapartments oder einer anderen gebuchten Unterkunftsart.

7. Leistungs-, Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Informieren Sie sich bitte sofern nicht anders angegeben 72 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt direkt bei dem Leistungsträger über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

8. Reise - Versicherung

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- und Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Europäischen Reiseversicherung AG abgeschlossen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiserversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81677 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befaßt.

9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

9.1. Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

  1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittstermin bzw. die Rücktrittsfrist werden in der Buchungsbestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben im Reiseprospekt oder in der Reiseausschreibung verwiesen.
  2. Ein Rücktritt durch Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR ist nur bis 4 Wochen vor Reisebeginn zulässig.
  3. Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  4. Der Kunde kann bei Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung des Rücktritts durch Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR ihr gegenüber geltend zu machen.

10. Höhere Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Gewährleistung

11.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

11.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, welche die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

12. Haftung, Verjährung

12.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

12.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

12.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss eines Komplett- bzw. Basisschutzpaketes.

12.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden.

12.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

13.1. Bitte beachten Sie die Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

13.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

13.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

14.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

14.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

14.4 Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15. Sonstiges/Gerichtstand

15.1 Für den Fall dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Veranstalter gegen den Reisenden der Gerichtsstand des Reiseveranstalters vereinbart.

15.2. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind and dessen Sitz zu erheben.

15.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


Reiseveranstalter: Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR, Riedstraße 8, D-74545 Michelfeld

Stand: 01/2011